Allgemeine Geschäftsbedingungen (Pauschalleistungen) Zusatzbestimmungen der BKL Baukran Logistik GmbH für Pauschalleistungen der Firma BKL Baukran Logistik GmbH Stand 23.06.2010
A) Montage- und / oder Demontagepauschalen beinhalten, sofern nicht anders vereinbart:
Montagepersonal, Auslösen, Übernachtungen, An- und Abfahrten, Fahrt-km, Typspezifisches Werkzeug, Waage für Lasteinstellungen, Schraubereinsatz bei Obendrehern, sämtliche Einstellungen mit Prüfprotokollen, Einweisung des Kranführers
B) Transportpauschalen beinhalten, sofern nicht anders vereinbart:
- An- und Abfahrt Transportfahrzeug(e)
- Antransport / Rücktransport des Fahrwerkes bei Untendrehern
- Krantransport und Ballasttransport
C) Autokranpauschalen beinhalten, sofern nicht anders vereinbart:
- An- und Abfahrt(en) Autokran(e) inkl. An / Abtransport Zusatzballast
- Einsatz Autokran(e) für Montage und / oder Demontage inkl. Beladen / Entladen Transportfahrzeug(e)
- Hakenlastversicherung(en)
Sondernutzungsgebühren für Standplatz Autokran(e) werden nach Beleg, Genehmigung(en), Straßensperre(n) und Beschilderung(en) nach Aufwand / Beleg, oder nach Vereinbarung, pauschal berechnet.
Bei Beschilderung(en) von Straßensperre(n), Halteverbot(en) etc. durch BKL haftet BKL ausdrücklich nur für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung.
Nacht,- Wochenend- und Feiertagszuschläge werden zu unseren normalen Sätzen berechnet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
In allen o.a. Pauschalen (A,B,C), sind nicht enthalten und werden, sofern Kosten hieraus entstehen, zusätzlich zu unseren normalen Sätzen berechnet:
Kosten für die Entfernung von im Baustellen- oder Zufahrtsbereich verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen sowie die hieraus entstehenden Wartezeiten.
Kosten eines Montageabbruchs aufgrund behördlicher Anordnung, z. B. wegen Lärm oder anderer Emissionen.
baustellenbedingte Wartezeiten (z.B. fehlender Stromanschluß, nicht vorbereitete Zufahrt, nicht vorbereiteter Kranstandplatz bzw. Lagerplatz, fehlende Genehmigung für Kranstandplatz, bei Montage auch: fehlendes Prüfgewicht für Lasteinstellung, Fehlen des Kranfahrers zu Einweisung und Übergabe, etc.).
baukranbedingte, nicht von BKL verursachte Wartezeiten (z.B. Reparaturen, fehlende Baukranteile, etc.). bei nicht von BKL gemieteten Kranen.
wetterbedingte Wartezeiten / Standzeiten (z.B. Abruch oder Wartezeit wg. Wind, Schnee, Eisregen etc.).
Wartezeiten auf Transportfahrzeug(e) oder Autokran(e) oder Montagepersonal, sofern diese Leistungen selbst oder von Dritten ausgeführt und nicht von BKL auf Regie oder pauschal in Anspruch genommen wurden.
fehlendes Hilfspersonal, sofern seitens BKL nicht ausdrücklich hierauf verzichtet wurde oder die Gestellung von Hilfspersonal durch BKL ausdrücklich vereinbart war.
Sonstiges: Alle vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. gesetzliche MwSt.
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